Dolmetschen:
Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand von 40,00 bis 75,00 € pro Stunde (je nach Sachgebiet und Sprache)
Beim Verhandlungs-, Vortrags- und Konferenzdolmetschen.gelten Tagessätze.
Für Verhandlungs- und Vortragsdolmetschen sind auch Halbtagessätze möglich.
Reise-Verpflegungs- und Unterbringungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Davon abweichende Berechnungsarten können jederzeit vereinbart werden.
Die Preise für Gerichtsdolmetschen und Behördendolmetschen orientieren sich in der Regel an den vom Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vorgegebenen Sätzen.
Ausgenommen sind Behörden, mit denen eine Vereinbarung über Vergütung von Dolmetscherleistungen abgeschlossen worden ist.
Grundlage der Preisberechnung für das Telefondolmetschen ist die Minute.
Alle Preise werden als Nettopreise angegeben. Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Übersetzungen
Die Berechnung erfolgt auf Normzeilenbasis, die aus 55 Anschlägen inklusive Leeranschläge besteht.
Die Preise für die schriftlichen Übersetzungen liegen nach Schwierigkeitsgrad, Fachgebiet und Dringlichkeit zwischen 1,20 und 1,90 € pro Normzeile zzgl. Mehrwertsteuer.
Die Preise für das Korrekturlesen werden nach Zeitaufwand zwischen 20,00und 40,00 € pro Stunde berechnet.
Für die Beglaubigung von Urkunden wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben
Einen Einblick in Ihre Unterlagen bekommen nur der Übersetzer und die Verwaltung.